AGB
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von GrĂ¼nden diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuĂ¼ben, mĂ¼ssen Sie uns:

A2 Ăœberdachungen
Carl-Zeiss-StraĂŸe 11
71642 Ludwigsburg

07141 / 911 3996
info@a2-ueberdachungen.de
www.a2-ueberdachungen.de

Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) Ă¼ber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafĂ¼r das beigefĂ¼gte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung Ă¼ber die AusĂ¼bung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Gewährleistungsvereinbarung:
FĂ¼r alle von uns montierten Elemente – Ausgenommen Elektro- und VerschleiĂŸteile – Ă¼bernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie eine Herstellergarantie von 10 Jahren.
Baugenehmigung:
Wintergärten und Ăœberdachungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zu Abnahme und Zahlung.
Zahlung:
Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Lieferung/Montage fällig und zu begleichen.
Besondere Vereinbarungen:
Folgeleistungen wie Halogenstrahler oder dergleichen werden gesondert berechnet. Sie sind im umseitigen Liefer- und Montageumfang nicht enthalten. A2 Ăœberdachungen behält sich vor, bei technischer UndurchfĂ¼hrbarkeit von diesem Vertrag zurĂ¼ckzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keine AnsprĂ¼che aus diesem Vertrag. FĂ¼r die Montage benötigte Strom- und WasseranschlĂ¼sse werden vom Besteller zur VerfĂ¼gung gestellt. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit die in seinem Haus lebenden Personen wie Ehefrau, Mieter, u.ä. zur Abnahme der gelieferten bzw. montierten Elemente. Der Verkäufer hat Abschlussvollmacht. Der Auftrag gilt als zugegangen, sobald er dem Verkäufer Ă¼bergeben wurde.
Bedienungen fĂ¼r die AusfĂ¼hrung der Montage:
1. Der Käufer hat dafĂ¼r zu sorgen, dass zum vereinbartem Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen fĂ¼r eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.

2. FĂ¼r die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte DurchfĂ¼hrung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen
vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Die Firma A2 Ăœberdachungen Ă¼bernimmt keine Haftung fĂ¼r Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegten Gegenständen, die ihn nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich

werden, können diese auf Bestellung des Käufers von uns oder einer von diesem beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten durch diesen bzw. die Montagefirma mit ausgefĂ¼hrt werden. Soweit die Montagefirma durch den Käufer beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen den Käufer und der mit der DurchfĂ¼hrung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.

3. FĂ¼r Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an der anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat die Firma A2 Ăœberdachungen nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; fĂ¼r leichte Fahrlässigkeit haben wir insofern nur beider Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.

4. Die Anzahl der Pfosten des Terrassendachs wir ausschlieĂŸlich durch die Statik bestimmt. Sollte die Anzahl der Pfosten bedingt durch die Statik von der Anzahl der Pfosten im Auftrag abweichen, so wird die Anzahl der Pfosten gemĂ¤ĂŸ Statik verbaut. Dies begrĂ¼ndet kein Recht des Kunden auf MängelrĂ¼ge oder RĂ¼cktritt vom Vertrag, ebenso wenig wie ein Recht auf Minderung des Kaufpreises.

5. Der Käufer muss keinen Urlaub fĂ¼r die Montage nehmen. Sollte der Käufer dies tun, weisen wir ausdrĂ¼cklich darauf hin, dass dies allein seine Entscheidung ist und fĂ¼r die Montage absolut unnötig ist. Dementsprechend werden fĂ¼r verschobene Montagetermine, gleich aus welchem Grund, auch keinerlei RĂ¼ckvergĂ¼tungen oder Schadenersatz fĂ¼r aufgewendeten Urlaub o.ä. erstattet.

6. Terrassenmöbel, BlumenkĂ¼bel und ähnliches Zubehör ist vom Käufer von der Baustelle zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, Ă¼bernimmt die Firma A2 Ăœberdachungen keinerlei Haftung fĂ¼r entsprechende Beschädigungen. Hecken- und Baumschnitt muss so ausgefĂ¼hrt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten wir entweder die Montage abgebrochen und eine Fehlmontage berechnet oder die entsprechenden Hecken- und Baumschnitte durch den Lieferanten ausgefĂ¼hrt und dem Käufer mit Stundenlohn berechnet.

7. Die Glasstärke (8/10mm) wir ausschlieĂŸlich durch uns und/oder durch gesetzliche und statische Vorgaben definiert. Eine andres verbaute Glasstärke im Produkt als im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist kein Mangel und berechtigt auch nicht zur Minderung und/oder Einbehalten von Zahlungen, da immer die gesetzlichen und statischen Vorgaben eingehalten werden mĂ¼ssen.

8. Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/oder die Fertigstellung des Bodenbelages bzw. Anpflasterung von Pfosten ist ein andres Gewerk als das der Firma A2 Ăœberdachungen und darf daher nicht ausgefĂ¼hrt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beantragen. Ebenso wenig wir der Aushub durch die Firma erstellten Fundamenten entsorgt, dies ist ebenfalls bauseits zu erledigen. Aus technischen GrĂ¼nden können dimmbare LED’s nach dem Ausschalten weiter glimmen, die ist technisch bei den aufgrund der GrĂ¶ĂŸe verwendeten Bauteilen anders nicht lösbar und stellt weder einen Mangel noch einen Reklamationsgrund dar.

9. Können Montagen wetterbedingt nicht durchgefĂ¼hrt werden (Frost bei Fundamentsetzung, etc.), besteht ausdrĂ¼cklich weder ein RĂ¼cktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wir dann sobald das Wetter es zulässt durch unsere Firma ausgefĂ¼hrt, zu berĂ¼cksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen, die wetterbedingt nicht durchgefĂ¼hrt werden können. Der Firma A2 Ăœberdachungen ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren. Nachträgliche Ă„nderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere GrĂ¶ĂŸen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.
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Widerrufsrecht
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Um Ihr Widerrufsrecht auszuĂ¼ben, mĂ¼ssen Sie uns:

A2 Ăœberdachungen
Carl-Zeiss-StraĂŸe 11
71642 Ludwigsburg

07141 / 911 3996
info@a2-ueberdachungen.de
www.a2-ueberdachungen.de

Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) Ă¼ber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafĂ¼r das beigefĂ¼gte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung Ă¼ber die AusĂ¼bung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Gewährleistungsvereinbarung:
FĂ¼r alle von uns montierten Elemente – Ausgenommen Elektro- und VerschleiĂŸteile – Ă¼bernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie eine Herstellergarantie von 10 Jahren.
Baugenehmigung:
Wintergärten und Ăœberdachungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zu Abnahme und Zahlung.
Zahlung:
Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Lieferung/Montage fällig und zu begleichen.
Besondere Vereinbarungen:
Folgeleistungen wie Halogenstrahler oder dergleichen werden gesondert berechnet. Sie sind im umseitigen Liefer- und Montageumfang nicht enthalten. A2 Ăœberdachungen behält sich vor, bei technischer UndurchfĂ¼hrbarkeit von diesem Vertrag zurĂ¼ckzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keine AnsprĂ¼che aus diesem Vertrag. FĂ¼r die Montage benötigte Strom- und WasseranschlĂ¼sse werden vom Besteller zur VerfĂ¼gung gestellt. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit die in seinem Haus lebenden Personen wie Ehefrau, Mieter, u.ä. zur Abnahme der gelieferten bzw. montierten Elemente. Der Verkäufer hat Abschlussvollmacht. Der Auftrag gilt als zugegangen, sobald er dem Verkäufer Ă¼bergeben wurde.
Bedienungen fĂ¼r die AusfĂ¼hrung der Montage:
1. Der Käufer hat dafĂ¼r zu sorgen, dass zum vereinbartem Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen fĂ¼r eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.

2. FĂ¼r die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte DurchfĂ¼hrung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen
vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Die Firma A2 Ăœberdachungen Ă¼bernimmt keine Haftung fĂ¼r Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegten Gegenständen, die ihn nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich

werden, können diese auf Bestellung des Käufers von uns oder einer von diesem beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten durch diesen bzw. die Montagefirma mit ausgefĂ¼hrt werden. Soweit die Montagefirma durch den Käufer beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen den Käufer und der mit der DurchfĂ¼hrung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.

3. FĂ¼r Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an der anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat die Firma A2 Ăœberdachungen nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; fĂ¼r leichte Fahrlässigkeit haben wir insofern nur beider Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.

4. Die Anzahl der Pfosten des Terrassendachs wir ausschlieĂŸlich durch die Statik bestimmt. Sollte die Anzahl der Pfosten bedingt durch die Statik von der Anzahl der Pfosten im Auftrag abweichen, so wird die Anzahl der Pfosten gemĂ¤ĂŸ Statik verbaut. Dies begrĂ¼ndet kein Recht des Kunden auf MängelrĂ¼ge oder RĂ¼cktritt vom Vertrag, ebenso wenig wie ein Recht auf Minderung des Kaufpreises.

5. Der Käufer muss keinen Urlaub fĂ¼r die Montage nehmen. Sollte der Käufer dies tun, weisen wir ausdrĂ¼cklich darauf hin, dass dies allein seine Entscheidung ist und fĂ¼r die Montage absolut unnötig ist. Dementsprechend werden fĂ¼r verschobene Montagetermine, gleich aus welchem Grund, auch keinerlei RĂ¼ckvergĂ¼tungen oder Schadenersatz fĂ¼r aufgewendeten Urlaub o.ä. erstattet.

6. Terrassenmöbel, BlumenkĂ¼bel und ähnliches Zubehör ist vom Käufer von der Baustelle zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, Ă¼bernimmt die Firma A2 Ăœberdachungen keinerlei Haftung fĂ¼r entsprechende Beschädigungen. Hecken- und Baumschnitt muss so ausgefĂ¼hrt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten wir entweder die Montage abgebrochen und eine Fehlmontage berechnet oder die entsprechenden Hecken- und Baumschnitte durch den Lieferanten ausgefĂ¼hrt und dem Käufer mit Stundenlohn berechnet.

7. Die Glasstärke (8/10mm) wir ausschlieĂŸlich durch uns und/oder durch gesetzliche und statische Vorgaben definiert. Eine andres verbaute Glasstärke im Produkt als im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist kein Mangel und berechtigt auch nicht zur Minderung und/oder Einbehalten von Zahlungen, da immer die gesetzlichen und statischen Vorgaben eingehalten werden mĂ¼ssen.

8. Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/oder die Fertigstellung des Bodenbelages bzw. Anpflasterung von Pfosten ist ein andres Gewerk als das der Firma A2 Ăœberdachungen und darf daher nicht ausgefĂ¼hrt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beantragen. Ebenso wenig wir der Aushub durch die Firma erstellten Fundamenten entsorgt, dies ist ebenfalls bauseits zu erledigen. Aus technischen GrĂ¼nden können dimmbare LED’s nach dem Ausschalten weiter glimmen, die ist technisch bei den aufgrund der GrĂ¶ĂŸe verwendeten Bauteilen anders nicht lösbar und stellt weder einen Mangel noch einen Reklamationsgrund dar.

9. Können Montagen wetterbedingt nicht durchgefĂ¼hrt werden (Frost bei Fundamentsetzung, etc.), besteht ausdrĂ¼cklich weder ein RĂ¼cktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wir dann sobald das Wetter es zulässt durch unsere Firma ausgefĂ¼hrt, zu berĂ¼cksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen, die wetterbedingt nicht durchgefĂ¼hrt werden können. Der Firma A2 Ăœberdachungen ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren. Nachträgliche Ă„nderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere GrĂ¶ĂŸen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.